Anzahlung
In der Regel wird eine Kaution in Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Rente mit der gewählten Behandlung und dem vereinbarten Zeitraum und in jedem Fall mindestens einem Tag Unterkunft gezahlt. Die Kaution, die für den Hotelier bestätigend ist, hat stattdessen einen Bußwert für den Kunden in dem Sinne, dass er Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Kaution hat, wenn er den Vertrag bis zu 3 Tage vor Beginn des Aufenthalts kündigt ;; Wenn die Stornierung später erfolgt, geht die Anzahlung verloren.
Üblicher Beginn und Ende der Rentenbehandlung (Check-in / Check-out)
Sofern nicht anders vereinbart, wird das Zimmer dem Kunden am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Nichtankunft des Kunden zum festen Termin (Nichterscheinen)
Nur bei Vorliegen eines dokumentierten Nachweises (Anzahlung oder Brief) ist der Hotelier bei Nichtankunft des Kunden zum festgelegten Termin verpflichtet, die Unterkunft bis 12.00 Uhr am Tag nach dem voraussichtlichen Eintreffen aufzubewahren.
Vorzeitige Abreise des Kunden oder verspätete Ankunft
Unbeschadet etwaiger Vereinbarungen zwischen den Parteien, die von den nachstehenden Bestimmungen abweichen, hat der Kunde bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise des Kunden, nicht aufgrund eines vertraglichen Verzugs des Hoteliers, Anspruch auf die Gebühr für das Zimmer nur für die gesamte vereinbarte Zeit und nicht genutzt (in diesem Fall bleibt das Zimmer dem Kunden zur Verfügung). Der Hotelier hat das Recht, das Zimmer mit der Verpflichtung zu nutzen, den der Nutzungsdauer entsprechenden Betrag an den ursprünglichen Kunden zurückzugeben.